Erwerb eines neuen Anspruchs auf Arbeitslosengeld (2024)

Sehr geehrter Mandant,

einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld können Sie nur erwerben, wenn Sie seit Ihrer letzten Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.

Dieses ergibt sich aus §§ 123, 124 SGB III. Wichtig ist dabei die Regelung des § 124 Abs.2 SGB III wonach die Rahmenfrist nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hineinreicht. Damit sind die Zeiten vor der letzten Arbeitslosigkeit gemeint, die ja Grundlage des vorhergehenden Arbeitslosengeldbezuges waren.

Wenn Sie einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten wollen empfiehlt es sich daher, die Selbständigkeit für 3 weitere Monate fortzusetzen bis 12 Monate erreicht sind und während dieser Zeit auch weiter die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Arbeitslosmeldung gibt es keine spezielle Regelung. Hier müssen Sie sich unverzüglich melden, wenn Sie erkennen, dass Sie den selbständigen Betrieb nicht weiter führen wollen. Sie können sich daher schon jetzt ab dem 1.4.2011 arbeitslos melden.

Ein Rückgriff auf frühere Beitragszeiten ist nicht möglich.

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Author: Horacio Brakus JD

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Name: Horacio Brakus JD

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