FAQ Weiterbildung: Was die Arbeitsagentur darf, was sie muss (2024)

Alle Fragen im Überblick

Ihre Fragen, unsere Antworten

  • Unter welchen Voraus­setzungen fördert die Arbeits­agentur eine Weiterbildung?
  • Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ich eine Weiterbildung bekomme?
  • Wie kann ich meine Chancen auf eine Förderzusage erhöhen?
  • Gibt es Unterschiede zwischen den Empfängern von ALG 1 und ALG I2?
  • Wie läuft die Suche nach einer geeigneten Weiterbildung konkret ab? Kann ich als Arbeits­loser selbst Vorschläge machen?
  • Kann ich den Weiterbildungs­kurs wechseln, wenn ich mit dem Angebot nicht zufrieden bin?
  • Kann ich von der Arbeits­agentur zu einer Weiterbildungs­maßnahme verpflichtet werden?
  • Welche Fahrt­zeiten zur Weiterbildungs­maßnahme müsste ich in Kauf nehmen?
  • Ist auch eine Weiterbildung an anderen Orten als dem Wohn­ort möglich?
  • Welche Kosten über­nimmt die Arbeits­agentur bei der Teil­nahme an einer beruflichen Weiterbildung?
  • Über­nimmt die Arbeits­agentur die kompletten Kosten?
  • Muss ich mich während der Weiterbildungs­phase weiter um Arbeits­stellen bewerben?
  • Kann ich auch mehrere Weiterbildungs­angebote aus unterschiedlichen Bereichen wahr­nehmen?
  • Welche Auswirkungen hat die Weiterbildung auf die Zahlung des Arbeits­losengeldes?

Ihre Fragen, unsere Antworten

Unter welchen Voraus­setzungen fördert die Arbeits­agentur eine Weiterbildung?

Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeits­lose beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeits­losig­keit abzu­wenden. Eine Weiterbildung kann auch zur Vermitt­lung ergänzender Qualifikationen erfolgen. Unter bestimmten Voraus­setzungen wird der nach­trägliche Erwerb eines Berufs­abschlusses gefördert. Darauf gibt es einen Rechts­anspruch.

Der erste Schritt zu einer Weiterbildung ist immer ein persönliches Beratungs­gespräch bei der Arbeits­agentur vor Ort. Darin wird geklärt, ob eine Weiterbildung oder vielleicht auch eine berufliche Neuorientierung notwendig und sinn­voll wären – und falls ja, in welchem Themen­gebiet und Umfang. Ziel der Weiterbildung ist die dauer­hafte Wieder­einglie­derung ins Berufs­leben.

Tipp: Erkundigen Sie sich vor dem Gespräch mit ihrem persönlichen Berater bei der Agentur über Weiterbildungs­angebote in Ihrem Bereich. Im Weiterbildungsportal der Arbeits­agentur können Sie gezielt nach entsprechenden Infos suchen.

Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ich eine Weiterbildung bekomme?

„Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung ist eine Ermessens­leistung. Die Arbeits­agentur schaut auf die Fähig­keiten der zu fördernden Person sowie auf den Bedarf am Arbeits­markt. Außerdem ist das Beratungs­gespräch wichtig für die Entscheidung“, so Olga Schwalbe, Pressereferentin der Bundes­agentur für Arbeit in Nürn­berg. Dabei werden der berufliche Werdegang, Kennt­nisse und Fähig­keiten individuell geprüft. Der Berater schickt Sie eventuell zu einer ärzt­lichen oder berufs­psychologischen Begut­achtung.

Wie kann ich meine Chancen auf eine Förderzusage erhöhen?

Die Chancen auf eine Förderung erhöhen sich, wenn man einen Beruf anstrebt, in dem Fach­kräfte­mangel besteht – also zum Beispiel in der Pflege. Weiterbildungen, die aktuelle und zukünftige Entwick­lungen im Beruf im Blick haben, gute Chancen auf eine Förderung. Weiterbildungen für wenig nachgefragte Berufe werden nur in Einzel­fällen unterstützt. „Allerdings ist eine Förderung denk­bar, wenn die oder der Teilnehmende mobil und dazu bereit ist, in einer Region zu arbeiten, in der die jeweiligen beruflichen Kennt­nisse nachgefragt werden und die Weiterbildung die Chancen auf eine Arbeits­aufnahme erhöht“, erläutert Olga Schwalbe.

Weiterbildungen im Rahmen einer so genannten Anpassungs­qualifikation dauern weniger lang als Weiterbildungen, die einen Berufs­abschluss zum Ziel haben. Diese richten sich an Personen, die keine Berufs­ausbildung haben oder deren ursprüng­lich absol­vierte Ausbildung nicht mehr gefragt ist (Umschulung).

Tipp: Sie selbst kennen Ihr Berufs­bild mit seinen spezi­fischen Anforderungen am besten, ebenso Ihre Stärken und Schwächen. Legen Sie Ihrer Vermitt­lungs­fach­kraft einleuchtend dar, welche neuen Kennt­nisse Ihre Vermitt­lungs­chancen eindeutig erhöhen würden – beispiels­weise anhand von mitgebrachten Stellen­ausschreibungen für Ihr Berufs­bild, in denen eben jene Kennt­nisse von den Bewerberin gewünscht werden. Beim Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung können Sie sich informieren, welche Berufe in Ihrer Region besonders gesucht sind.

Gibt es Unterschiede zwischen den Empfängern von ALG 1 und ALG I2?

Nein. Die Fördervoraus­setzungen sind für alle gleich. Während der Weiterbildung wird das Arbeits­losengeld 1 beziehungs­weise die Grund­sicherung weitergezahlt.

Wie läuft die Suche nach einer geeigneten Weiterbildung konkret ab? Kann ich als Arbeits­loser selbst Vorschläge machen?

Sind alle Fördervoraus­setzungen gegeben, wird im Gespräch mit der Beratungs- und Vermitt­lungs­fach­kraft fest­gelegt, in welche inhalt­liche Richtung die Weiterbildung gehen soll. Dabei sind eigene Vorschläge will­kommen. Wichtig ist, dass die gewünschten Kursinhalte sinn­voll auf die bisherigen Berufs­kennt­nisse aufbauen und bei künftigen Bewerbungen ein eindeutiges Plus wären.

Dann erhält die zu fördernde Person einen Bildungs­gutschein, den sie bei einem zugelassenen Weiterbildungs­anbieter für eine zugelassene Bildungs­maßnahme einlösen kann. Er beinhaltet das Bildungs­ziel und die Qualifizierungs­schwer­punkte, die maximale Weiterbildungs­dauer und die Gültig­keits­dauer sowie die regionale Begrenzung. Der Bildungs­gutschein weist auch aus, welche Weiterbildungs­kosten über­nommen werden und ob Leistungen zum Lebens­unterhalt für die Dauer der Maßnahme gezahlt werden.

Die Suche nach dem Weiterbildungs­anbieter und der Weiterbildung über­nimmt der Arbeits­lose selbst. Der Bildungs­träger muss dem Kunden dann die Teil­nahme an der Maßnahme bestätigen.

Tipp: Für die Kurs­suche empfiehlt sich die Weiterbildungssuche der Bundes­agentur für Arbeit.

Kann ich den Weiterbildungs­kurs wechseln, wenn ich mit dem Angebot nicht zufrieden bin?

In diesem Fall sollten Sie sich an Ihre Beratungs­kraft wenden. Sie informiert eine Fach­kraft der Arbeits­agentur, die die Qualität der Weiterbildung über­wacht und Teilnehmer­beschwerden bearbeitet. Etwaige Miss­stände könnten häufiger Unterrichts­ausfall oder die Vermitt­lung von Unterrichts­inhalten sein, die irrelevant für das vereinbarte Bildungs­ziel sind. Soll der Kurs gewechselt werden, ist ein neuer Bildungs­gutschein nötig.

Kann ich von der Arbeits­agentur zu einer Weiterbildungs­maßnahme verpflichtet werden?

„Es ist möglich, dass die Arbeits­agentur im Verlauf der Betreuung zur Ansicht kommt, dass eine berufliche Weiterbildung das ideale Sprung­brett ist, um im Arbeits­leben wieder nach­haltig Fuß zu fassen“, erläutert Olga Schwalbe. Aber: Niemand wird gezwungen. Die Aushändigung des Bildungs­gutscheins setzt auf Freiwil­ligkeit. Ein Zwang zur Teil­nahme an einer beruflichen Weiterbildung würden Motivation und Durch­halte­vermögen beein­trächtigen. Sobald aber ein Bildungs­gutschein bei einem Träger einge­löst wurde, hat der Teilnehmende die Verpflichtung, seinen Teil zum Erfolg der Maßnahme beizutragen.

Welche Fahrt­zeiten zur Weiterbildungs­maßnahme müsste ich in Kauf nehmen?

Bei einer täglichen Unterrichts­zeit von bis zu sechs Stunden sind maximal zwei Stunden Pendel­zeit zumut­bar. Bei einer täglichen Unterrichts­zeit von mehr als sechs Stunden sind bis zu zwei­einhalb Stunden Pendel­zeit in Kauf zu nehmen.

Ist auch eine Weiterbildung an anderen Orten als dem Wohn­ort möglich?

Es gibt inzwischen viele Online-Kurse, die eine orts­unabhängige Teil­nahme ermöglichen. Sofern der gewünschte Kurs nicht virtuell statt­findet und nicht am Wohn­ort angeboten wird, ist die Weiterbildung an einem anderen Ort grund­sätzlich möglich. Liegt dieser außer­halb des zumut­baren Pendel­bereichs, werden die Unter­kunfts­kosten anteilig erstattet. Die Teil­nahme an einer Weiterbildung im Ausland ist die große Ausnahme. Auch für diesen Fall müssen die inländischen Fördervoraus­setzungen erfüllt sein, dazu gehört zwingend die Zertifizierung durch eine fach­kundige Stelle.

Welche Kosten über­nimmt die Arbeits­agentur bei der Teil­nahme an einer beruflichen Weiterbildung?

Zu den Weiterbildungs­kosten, die von der Arbeits­agentur über­nommen werden, gehören:

  • Lehr­gangs­kosten,
  • Lehr­gangs­gebühren einschließ­lich der Kosten für Lern­mittel, Arbeits­kleidung und Prüfungs­stücke,
  • Prüfungs­gebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschluss­prüfungen,
  • Kosten für eine notwendige Eignungs­fest­stellung,
  • Fahr­kosten,
  • Kosten für die Betreuung von Kindern bis zur Voll­endung des 15. Lebens­jahres,
  • Kosten für auswärtige Unterbringung,
  • Kosten für auswärtige Verpflegung.

Über­nimmt die Arbeits­agentur die kompletten Kosten?

Die Lehr­gangs­kosten werden bei arbeits­losen Teilnehmenden in voller Höhe über­nommen. Die Erstattung der sons­tigen Weiterbildungs­kosten ist gedeckelt. Für die Fahr­kosten zwischen Wohn­ort und Lehr­gang werden derzeit bis zu 588 Euro monatlich ersetzt. Wer zur Weiterbildung an einen weiter entfernten Ort reisen muss, erhält für die Unterkunft 60 Euro pro Tag, jedoch höchs­tens 420 Euro im Monat. Für die Verpflegung gibt es 24 Euro am Tag beziehungs­weise bis zu 168 Euro pro Monat. Für die An- und Abreise und eine monatliche Familien­heim­fahrt werden bis zu 130 Euro erstattet. Für die Betreuung von Kindern (bis 15 Jahre) am Heimat­ort gibt es pro Kind 150 Euro monatlich. Für Kunden des Jobcenters gelten abweichende Rege­lungen.

Muss ich mich während der Weiterbildungs­phase weiter um Arbeits­stellen bewerben?

Dies sollten Sie in jedem Fall tun. Verstärkt ist dies ab der zweiten Hälfte und in der Schluss­phase der Weiterbildung sinn­voll, wenn Sie schon neue Fertigkeiten erworben haben, die für potenzielle Arbeit­geber interes­sant sein könnten. Im Falle einer Jobzusage und Arbeits­aufnahme kann die Weiterbildung vorzeitig beendet werden.

Kann ich auch mehrere Weiterbildungs­angebote aus unterschiedlichen Bereichen wahr­nehmen?

Grund­sätzlich ist das möglich. Voraus­setzung für eine Förderung sind die fest­gestellten Qualifikations­defizite – also die Bestimmung jener Kennt­nisse, in denen der Arbeits­lose noch aufholen muss, um gute Chancen auf dem Arbeits­markt zu haben.

Welche Auswirkungen hat die Weiterbildung auf die Zahlung des Arbeits­losengeldes?

Eine Weiterbildung verlängert die Dauer des Anspruchs auf Arbeits­losengeld 1. Während der geförderten Weiterbildung mindert sich die Anspruchs­dauer für jeweils zwei Tage des Bezuges von Arbeits­losengeld nur um jeweils einen Tag. Beispiel: Ein Arbeits­loser hat vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres Anspruch auf Arbeits­losengeld 1 – so wurde es zum Zeit­punkt seiner Antrag­stellung fest­gestellt. Vom 1. Juni bis 30. September absol­viert er eine viermonatige Weiterbildung. Dadurch verlängert sich sein Anspruch um zwei Monate (also um die Hälfte der Weiterbildungs­zeit), so dass er nun bis Februar des Folge­jahres Arbeits­losengeld 1 erhält.

FAQ Weiterbildung: Was die Arbeitsagentur darf, was sie muss (2024)
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