Im Sinne der Förderung bedeutet dies z. B., dass das Jobcenter verpflichtet ist, Sie als Kundin oder Kunden so umfassend zu unterstützen, dass Sie in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Sie haben also das Recht auf Beratung durch einen persönlichen Ansprechpartner oder eine persönliche Ansprechpartnerin durch das Jobcenter. Innerhalb dieser Beratung erhalten Sie Auskunft über die Auswahl passender Förderungsmaßnahmen. Darüber hinaus werden Sie aber auch darüber aufgeklärt, was Sie selbst tun müssen, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
Sie müssen also aktiv mitwirken und durch Ihre eigene Anstrengung dazu beitragen, dass Sie in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Dies bezeichnet man als Ihre Obliegenheit zur Selbsthilfe und Ihre Mitwirkungspflicht.
Im Sinne der Forderung bedeutet dies für Sie und alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft, dass Sie jede Möglichkeit nutzen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern. Sie sind also gefordert selbst konkrete Schritte zu unternehmen, um nicht mehr Arbeitslosengeld II beziehen zu müssen. Das heißt, Sie sind angehalten aktiv mitzuwirken, um dieses Ziel zu unterstützen. Daraus ergibt sich für Sie die Verpflichtung, jede Arbeit anzunehmen, zu der Sie geistig, seelisch und körperlich in der Lage sind.