Das sollten Sie uns mitteilen, wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen und verreisen oder umziehen.
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Einen „Urlaubsanspruch", wie er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während eines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, gibt es so nicht. Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind.Informationendazufinden Sie imFlyer Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen.
Unser wichtigstes Ziel ist es, dass Sie eine neue Arbeitsstelle finden oder sich weiterbilden können. Deswegenmüssen SieIhre Reisepläne mit Ihrer Arbeitsagenturabstimmen. Sie haben eineReisegebucht, bevor Ihre Arbeitslosigkeit absehbar war? Bittesprechen Siedarüber mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.
Nutzen Siefür die Genehmigung Ihrer Reiseunseren Online-Service.
IhreArbeitsagenturkann einer Abwesenheit für bis zu 6Wochen am Stück zustimmen. Arbeitslosengeld bekommen Sie abernur bis zum Ablauf der 3.Woche.
Wer länger als 6Wochen nicht zuhause ist, erhält ab dem ersten Tag der Reise kein Arbeitslosengeld. Nach der Rückkehrmüssen Sie sich erneut arbeitslos melden.
Tipp:Gut zu wissen: Auch der Krankenversicherungsschutz, den Sie sonst durch den Bezug von Arbeitslosengeldhaben,endet unter Umständen nach 3Wochen. Bitte wenden Sie sich für Informationen an Ihre Krankenkasse.
Ist die Reise nicht genehmigt, hat das negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld. Werden die Leistungen eingestellt, endet auch der damit verbundene Versicherungsschutz.
Das trifft auch zu, wenn Sie sich nicht am Tag nach Ihrer Rückkehr persönlich zurückmelden.
Wenn Sie einen Umzug planen, benötigen wirrechtzeitig vor dem UmzugIhre neuen Kontaktdaten. So stellen Sie sicher, dass wir Sie erreichen können. Gleichzeitig können wir feststellen, ob eine neue Dienststelle für Sie zuständig ist.
Haben Sie uns den Umzug rechtzeitig mitgeteilt und ist eine neue Agentur für Arbeitfür Sie zuständig, lädt Sie diese Agentur ein, sich dort zu melden.Siebekommen weiterhin Ihr Arbeitslosengeld.
Weitere Informationenkönnen SieimFlyer Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisennachlesen.
Wichtig: EinNachsendeantragreicht nicht aus. Die PostIhrer Agenturwird nicht nachgeschickt. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig Ihre neue Adresse mit.