Bürgergeld: Wohnen und Miete | Bundesagentur für Arbeit (2024)

Erfahren Sie, welche Kosten fürUnterkunft und Heizungdas Jobcenter übernimmt und was Sie dabei beachten müssen.

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Wohnen zur Miete

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernimmt Ihr Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung inangemessener Höhe. Welche Kosten angemessen sind, erfahren Sie beiIhrem Jobcenter.

Ihr Jobcenterachtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.

Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in einegünstigere Wohnung umziehenoder ein Zimmer untervermieten.

Wichtig:Wichtig: Unterschreiben Sie denMietvertrag für Ihre neue Unterkunfterst, nachdem Sie sich mit Ihrem (neu)zuständigen Jobcenterabgestimmt haben. Es muss Ihnen zusichern, dass es die Kosten anerkennt. Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.

Karenzzeit

Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft (Karenzzeit). Monate ohne Leistungsbezug in diesem Zeitraum verlängern die Karenzzeit.

Wurden in der Vergangenheit nur die angemessenen Kosten übernommen, gilt jedoch Folgendes: Es werden weiterhin ausschließlich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt.

Die Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung

Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder inIhrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Bürgergeld haben, kann Ihr Jobcenter Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise kann es, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen. Dazu zählenunter anderem dieNebenkosten.

Wichtig:Auchfür Wohneigentumgilt: Die Kosten der Unterkunft und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein.Die Regelungen zur Karenzzeit gelten auch bei Wohneigentum.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dassIhr Jobcenterweitere Kosten bezahlt, zum Beispiel

  • die Grundsteuer,
  • die Wohngebäudeversicherung,
  • Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können sowie
  • angemessene Schuldzinsen für Hypotheken.

Die Tilgungsraten für einen Kredit übernimmt das Jobcenter nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.

Von Zuhause ausziehen

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Wenn Sieunter 25Jahrealt sind und noch bei Ihren Eltern oder einem Elternteilleben, übernimmt Ihr Jobcenter die (angemessenen) Kosten für eineeigene Unterkunftnur unterfolgendenVoraussetzungen:

  • Schwerwiegende soziale Gründe sprechen dagegen, dass Sie zuhause wohnen bleiben.
  • Sie müssenfür eine Weiterbildung oder eine Arbeit umziehen.
  • Ein ähnlich schwerwiegender Grund liegt vor.

Wichtig:Wichtig: Wollen Sie aus triftigen Gründen von zuhause ausziehen, müssen Sie dieseGründe nachweisen. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Jobcenter beraten,bevor Sie von zuhause ausziehen.

Verlust oder drohender Verlust der Wohnung

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, wenn Sie zum Beispiel

  • Mietrückstände haben oder Ihre Miete bald nicht mehr zahlen können
  • Probleme mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter haben
  • die Kündigung Ihrer Wohnung droht

Wir nennen IhnenAnlaufstellen, wo man Ihnen weiterhelfen wird, damit Sie entweder Ihre bisherigeWohnung behaltenoder schnell eineneue Unterkunft findenkönnen.

Wohnungslosigkeit beenden

Auch wenn Sie IhreWohnung oder Ihr Haus bereits verlorenhaben, sind wir für Sie da. Wir arbeiten in Ihrer Region mit vielen Organisationen und anderen Behörden zusammen, die Ihnen helfen können, wieder eineUnterkunft zu finden– schnell und unkompliziert. Sprechen Sie uns an – wir stellen gern den Kontakt für Sie her.

Tipp:Gut zu wissen: Unser Ziel ist es, Sie in allen belastenden Lebenssituationenumfassend und nachhaltigzu unterstützen. Wie wir dabei vorgehen, erfahren Sie auf unserer SeiteBetreuung in schwierigen Lebenssituationen.

Ihr Jobcenter hilft bei Fragen weiter

Vereinbaren Sieeinen Termin mitIhrem zuständigenJobcenter, wenn Sie Fragen zu den Kosten für Wohnen und Miete haben.

Dienststelle finden

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Wohnen und Miete

Ihr Jobcenter rechnet den monatlichen Abschlag für dieNebenkosten in Ihren Bedarf für Unterkunft und Heizung mit ein. Nebenkosten sind zum Beispiel Kosten für Wasser, Müllentsorgung, Schornsteinfeger.

Bitte legen Sie Ihrem Jobcenter die jährlicheBetriebskostenabrechnungvor. Falls Sie Betriebskosten nachzahlen müssen, übernimmt das Jobcenter in der Regel ebenfalls die Kosten – Heizkosten eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind.Nachzahlungenwerden nur in angemessener Höhe anerkannt.

Wichtig:Mitteilungspflicht:Sollten Sie eine Gutschrift aus Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung bekommen, dann müssen Sie dies Ihrem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrem Bürgergeld im folgenden Monat verrechnet. Das bedeutet, dass Sie dann weniger ausbezahlt bekommen.

Das Geld für Ihre Unterkunft und die Heizkosten wird normalerweise auf Ihr Konto beziehungsweise das Konto Ihrer Bedarfsgemeinschaft überwiesen. Sie überweisen die in Ihrem Mietvertrag festgelegten Beträge dann selbst an Ihren Vermieter und gegebenenfalls andere Vertragspartner (zum Beispiel Gasversorger).

Wichtig ist, dass Sie das Geld auch für diesen Zweck verwenden. Ihr Jobcenter kann die Kosten aber auch direkt an den Vermieter der Wohnung zahlen, zum Beispiel, wenn Sie Mietschulden haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen Ihr Jobcenter einDarlehen für Ihre Mietkautiongewähren. Wichtig ist, dass Sie das Darlehen beimJobcenter Ihres neuen Wohnortesbeantragen. Sie haben jedochkeinen grundsätzlichen Anspruchdarauf.

Die Stromkosten gehören nicht zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Bürgergeld, das Ihnen Ihr Jobcenter monatlich überweist, enthält auch Kosten für Strom (als Anteil des Regelbedarfs). Das bedeutet, dass Sie von diesem festen Satz auch Ihren Strom bezahlen müssen.

Wichtig:Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Jobcenterkeine Nachzahlungenfür Strom übernimmt.

Nein. Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings ist Wohngeld eine vorrangige Leistung. Wenn Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen oder vermeiden können, können Sie einen Wohngeldantrag stellen (ab dem 1.Juli2023 sind Sie verpflichtet, einen Wohngeldantrag zu stellen).

Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen und keine Möbel und Haushaltsgeräte haben, kann Ihr Jobcenter Siemit einer einmaligen Leistung unterstützen.

Siekönnen für die Erstausstattung Ihrer Wohnung entweder Geld (zum Beispiel einen Pauschalbetrag) oder Gutscheine bekommen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mitIhrem Jobcenter, wenn Sie durch die Geburt Ihres Kindes mehr Wohnraum benötigen oder Ihre Wohnung auf andere Weise nicht mehr zu Ihren veränderten Lebensumständen passt.

Wichtig:Unterschreiben Sie denMietvertragerst, wenn Ihr Jobcenterzugesagthat, dass es die Kostendafür übernimmt.

Ihr Jobcenter vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.

Dienststelle finden

Downloads

  • Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)
  • Merkblatt Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II
  • Broschüre - Einfach erklärt - Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld

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Author: Tyson Zemlak

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