Arbeitslos nach dem Studium – Aus der Not eine Tugend machen (2024)

Findest du nach deinem Hochschulabschluss nicht sofort einen Job, gibt es wichtige Frage zu klären. Hierzu gehören zum Beispiel, wie du dich nach deinem Abschluss finanzierst – schließlich gehörst du nicht mehr zu den Studierenden und die BAföG-Unterstützung fällt weg. Auch gilt es zu klären, wie sinnvoll es ist, sich arbeitslos zu melden und wie viel Arbeitslosengeld dir zusteht.

Musst du dich nach dem Studium arbeitslos melden?

Wer nach dem Abschluss nicht sofort ins Berufsleben einsteigen kann, muss sich nicht zwangsweise bei der Bundesagentur für Arbeit als „arbeitslos“ melden. Dennoch ist eine Beratung sinnvoll – auch im Hinblick auf eine finanzielle Unterstützung. Wer nicht auf die Unterstützung seiner Eltern zurückgreifen kann, findet in einem Gespräch bei der Bundesagentur fachkundige Hilfe. Hierum solltest du dich jedoch frühzeitig – mindestens drei Monate vor Abschluss deines Studiums – kümmern.

Welche finanzielle Unterstützung kannst du nach deinem Studium erhalten?

Grundsätzlich haben Absolventen Anspruch auf Bürgergeld. Dieses beläuft sich ab Januar 2024 auf 563 Euro im Monat plus Miete, Heiz- und Nebenkosten sowie den Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch für Bewerbungen und Weiterbildungen (Volkshochschulkurse, Umschulungen, etc.) übernimmt die Arbeitsagentur teilweise die Kosten. Achtung: Die Agentur kann auch arbeitslose Hochschulabsolventen zu sogenannten Ein-Euro-Jobs verdonnern. Bürgergeld-Empfangende dürfen diese Angebote nicht ablehnen, auch wenn der Minijob nicht dem eigentlichen Berufswunsch entspricht.

Wie ist deine Krankenversicherung geregelt?

Während deines Studiums bist du bei deinen Eltern mitversichert, das gilt aber nur solange du dich in einem Ausbildungsverhältnis befindest. Nach deinem Studium musst du dich also um Alternativen kümmern.

Das Bürgergeld deckt auch den Betrag für die Krankenversicherung ab. Solange du also Bürgergeld bekommst, bist du auch krankenversichert. Nimmst du dieses nicht in Anspruch, musst du dich bei deiner Krankenkasse freiwillig versichern. Selbst wenn du als Absolvent noch nichts verdienst, musst du für ein fiktives Mindesteinkommen Beiträge an die Krankenkasse zahlen. 2024 beträgt das Mindesteinkommen für sonstige freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen-Krankenversicherung 1.178,33 Euro. Wenn du also so eingestuft wirst, zahlst du 2024 monatlich 219,17 Euro inklusive Pflegeversicherung für die Krankenversicherung. Bist du über 23 Jahren und kinderlos beträgt der Beitrag 226,24 Euro.

Arbeitslos nach dem Studium – Aus der Not eine Tugend machen (2024)
Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Fr. Dewey Fisher

Last Updated:

Views: 6107

Rating: 4.1 / 5 (62 voted)

Reviews: 85% of readers found this page helpful

Author information

Name: Fr. Dewey Fisher

Birthday: 1993-03-26

Address: 917 Hyun Views, Rogahnmouth, KY 91013-8827

Phone: +5938540192553

Job: Administration Developer

Hobby: Embroidery, Horseback riding, Juggling, Urban exploration, Skiing, Cycling, Handball

Introduction: My name is Fr. Dewey Fisher, I am a powerful, open, faithful, combative, spotless, faithful, fair person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.