Ist es strafbar, verlassene Orte und Grundstücke zu betreten? (2024)

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Ist es strafbar, verlassene Orte und Grundstücke zu betreten?

Gibt es eigentlich auch bei verlassenen Gebäuden und Grundstücken ein Hausrecht? Ist das Betreten bereits eine Straftat? Das solltest du dazu wissen.

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  • Verlassene Grundstücke und Häuser: Ist hier der Zutritt verboten oder darf man rein?
  • Das unerlaubte Betreten von Privateigentum kann zu empfindlichen Strafen führen
  • Welche Folgen kann es haben, wenn du dich an solch einem verbotenen Ort verletzt?

Verlassene Orte oder auch sogenannte "Lost Places" haben eine magische Anziehungskraft auf viele Menschen. Doch, darf man solche Orte einfach betreten oder gibt es auch hier ein Hausrecht? Was passiert, wenn man erwischt wird und welche Folgen kann es haben, wenn man sich womöglich an einem "Lost Place" verletzt?

Betreten von Lost Places: Schon strafbarer Hausfriedensbruch oder noch Bagatelldelikt?

Ganz besonders Fotografen, aber auch vorbeiziehende Wanderer, kennen den Reiz, der von alten, verlassenen Häusern oder gar Ruinen ausgeht. Zu gerne wüsste man wohl, wie es im Inneren aussieht. Und solch ein Gebäude mit all seinem Staub, den Spinnweben und kaputten Fenstern einmal genauer anzusehen oder sogar zu fotografieren, hat einen ganz besonderen Charme, dem sich nur wenige Menschen entziehen können. Doch darf man das überhaupt? Ist es denn erlaubt, solch ein uriges Gemäuer einmal näher zu betrachten und dabei gleichzeitig fremdes Eigentum zu betreten?

Ganz allgemein kann man dazu sagen: Nein, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers ist das nicht gestattet. Die dafür relevante Rechtsgrundlage ist § 123 Strafgesetzbuch (StGB). Nach diesem stellt es den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs dar, wenn jemand vorsätzlich und gegen den Willen eines anderen widerrechtlich in dessen Räumlichkeiten eindringt. Wer so etwas dennoch tut, muss zumindest mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, in bestimmten Fällen sogar bis zu zwei Jahren rechnen. Wer dann auch noch das Privateigentum eines anderen fotografiert, verletzt zudem dessen Persönlichkeitsrechte, was weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Dabei ist nicht die entscheidende Frage, ob das Gebäude bewohnt oder mittlerweile sogar schon ganz verfallen ist. Vielmehr geht es um die Tatsache, dass es sich um fremdes Eigentum handelt, egal in welchem Zustand sich dieses befindet. Weshalb solch eine unerlaubte Aktion trotzdem in vielen Fällen keinen größeren Ärger nach sich zieht, hat meist zweierlei Gründe: Zum einen handelt es sich bei dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs um ein sogenanntes Antragsdelikt (§ 123 II StGB). Das heißt, dass es hierbei nicht etwa im Ermessen der Polizei oder des Staatsanwaltes liegt, ob gegen Täter eine Strafanzeige erstattet wird oder nicht. Sondern eine Strafverfolgung findet ausschließlich auf Antrag des Hauseigentümers statt. Sieht der dafür aber keine Veranlassung, gilt das Motto: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Was passiert, wenn du dich an einem "Lost Place" verletzt? Wer haftet?

Der zweite Grund für den zumeist glimpflichen Ausgang des Ganzen ist darin zu sehen, dass der Eigentümer seinen Willen, mit dem er ein Betretungsverbot bekundet, auch klar und unmissverständlich ausdrücken muss. Dies kann zum Beispiel durch ein Schild am Gartenzaun oder dem Gebäude mit der Aufschrift "Betreten verboten!" geschehen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Gebäude gegen einen Zutritt nicht hinreichend geschützt ist. Üblicherweise gilt eine verschlossene Tür oder ein Zaun um ein Gelände schon als hinreichender Ausdruck eben diesen Willens. Sind also weder Schilder angebracht, noch Zäune zu überwinden oder Türen zu öffnen, dann handelt es sich rechtlich nicht um ein "befriedetes" Gelände. Hier könntest du im Falle eines Falles vermutlich auch vor Gericht erfolgreich argumentieren, dass du schlichtweg nicht gewusst haben konntest, dieses Anwesen nicht betreten zu dürfen.

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Doch was passiert, wenn du dich auf dem Gelände vielleicht sogar verletzt? Denn diese Gefahr ist bei lange ungenutzten Gebäuden sogar relativ groß. Balken könnten schlimmstenfalls von der Decke stürzen und auf dich fallen. Du könntest in einen kaputten Fußboden einbrechen, dir einfach nur an einem herausstehenden Nagel die Kleidung zerreißen oder einen Splitter in die Hand rammen. Doch was nun, wer haftet jetzt für deinen Schaden?

"Das kommt darauf an" ist in vielen Fällen die klassische Standardantwort von Juristen. Dennoch kann ganz allgemein gesagt werden, dass grundsätzlich der Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden für Unfälle auf seinem Gelände auch haftbar ist. Man könnte ihm zum Beispiel vorwerfen, er habe sein marodes und baufälliges Haus nicht hinreichend gegen unbefugtes Betreten gesichert. Die Tatsache, dass das Areal unerlaubterweise betreten wurde, spielt bei der Haftungsfrage letztlich keine Rolle. Doch um solch eine Frage in einem bestimmten Fall ganz sicher zu klären, solltest du auf jeden Fall den Rat eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin einholen. Am besten ist jedoch, wenn du dir schon vorher genau überlegst, ob dir das Abenteuer auf einem "Lost Place" das damit verbundene Risiko wirklich wert ist.

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Author: Horacio Brakus JD

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