Wie beantrage ich eine familienbasierte Green Card?
Der Antragsteller gilt in jeder Unterkategorie des familienbasierten Einwanderungsvisums als Bürge, während der Ehepartner oder das Familienmitglied als Begünstigter bezeichnet wird.
Zunächst muss das Formular I-130 bei der US Einwanderungsbehörde, U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS), eingereicht werden. Die dafür benötigten Nachweise beziehen sich zum einen auf den Bürgen, beispielsweise eine US Geburts- oder Einbürgerungsurkunde, zum anderen auf das Verwandtschaftsverhältnis zum Begünstigten, also Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc.
Ist das USCIS von dem Verwandtschaftsverhältnis nicht vollständig überzeugt, kann eine weitere Untersuchung eingeleitet werden. Diese kann beispielsweise Interviewtermine oder auch unangemeldete Besuche zu Hause umfassen.
Sobald das USCIS von der familiären Beziehung überzeugt ist, wird die Petition genehmigt und zum National Visa Center (NVC) weitergeleitet. Dort erhält der Begünstigte eine so genannte Case Nummer.
Das NVC fordert den Begünstigten dann dazu auf,
- das Formular DS-260 auszufüllen
- die erforderliche Bearbeitungsgebühr zu bezahlen
- sämtliche Unterlagen einzureichen (z.B.Affidavit of Support)
- eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen
Sind alle Unterlagen eingereicht und der Antrag vollständig, wird das NVC einen Interviewtermin mit dem Begünstigten vereinbaren. Zu diesem müssen dann alle erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden, die der US Botschaft oder dem Konsulat noch nicht vorliegen, wie zum Beispiel Reisepass, Fotos oder Führungszeugnisse. Diese werden während des Interviews überprüft und der Begünstigte zu seinem Antrag befragt. Danach entscheidet der Konsularbeamte, ob das Einwanderungsvisum ausgestellt werden kann.