Lastenausgleich – Seit geraumer Zeit wird in der Politik über die „Einführung eines Lastenausgleichs“ diskutiert. Genauer, über einen indirekten Lastenausgleich durch die Grundsteuerreform. Mit ihr werden 35 Millionen Immobilien in Deutschland zur Zeit neu bewertet. Doch wer und was ist bzw. wäre überhaupt von einem „Lastenausgleich“ betroffen? Lernen Sie hier, den Hintergrund zum Lastenausgleich kennen, wann der Ausgleich kommen soll. Am Ende befinden sich Beispiel-Szenarien, in denen vorgerechnet wird, wie viel Vermögensabgabe bei einem Lastenausgleich bezahl werden muss.
Übersicht ausblenden
Lastenausgleich: EU-Vermögensregister und Immobilien
Hintergrundinformationen: Krisenausgleich und Inflation
EU Vermögensregister: Verzeichnis über Vermögenswerte
Ziel des Ausgleichs: Finanzielle Entschädigung
Wer ist vom Lastenausgleich betroffen?
Firmen: Wertermittlung von Unternehmen
Zeitpunkt: Lastenausgleich im Jahr 2025
Vorbereitung: Vermögenswert einer Immobilie bemessen
Grundsteuerreform: Immobilienwert berechnen
Höhe der Vermögensabgabe: 30% bzw. 50%
Folgen: Insolvenz und Immobilienverkauf?
Zahlung stunden: Wohnsitz in Deutschland notwendig
Verschuldete Vermögenswerte: Was wird angerechnet?
Rendite von Kapitalanlagen sinkt
Prognose: Vermögensabgabe und Inflation
Berechnung: 2 Szenarien zur Vermögensabgabe
Szenario 1: 50% Abgabe (Vermögenswert)
Szenario 2: 50% (Kaufpreis)
Fazit: Abgabe schwer kalkulierbar
Lastenausgleich: EU-Vermögensregister und Immobilien
Was ist unter dem Lastenausgleich zu verstehen und wann soll der Lastenausgleich kommen? In diesem Artikel lernen Sie das wichtigste zu den Themen:
- Lastenausgleich
- Vermögensregister
Um den Lastenausgleich zu verstehen, ist es wichtig sich zunächst einen Überblick über die Thematik zu verschaffen. Beginnen wir mit dem Ursprung und den Hintergründen des Lastenausgleichs.
Hintergrundinformationen: Krisenausgleich und Inflation
Lernen Sie jetzt die Hintergründe eines möglichen Ausgleichs kennen und warum dieser bereits einmal in Deutschland notwendig war. Schon während früherer Krisen gab es Lastenausgleiche, mit dem Ziel, die Belastung „fairer“ zu verteilen.
Die Folgen der Krise haben Sie wahrscheinlich schon zu spüren bekommen, zum Beispiel durch die gestiegenen Preise im Supermarkt oder an der Tankstelle. Aktuell herrscht in Deutschland zwar eine sehr hohe Inflation, die die Schulden peu à peu auffrisst, allerdings ist das keine Dauerlösung.
Eine Möglichkeit, um das notwendige Geld zu beschaffen, wäre ein Lastenausgleich. Dafür wird die Einführung eines europaweiten Vermögensregisters geplant.
EU Vermögensregister: Verzeichnis über Vermögenswerte
Bei der Realisierung des Lastenausgleichs soll ein Vermögensregister helfen. Dabei handelt es sich um ein europaweites Verzeichnis über die Vermögenswerte der in der EU lebenden Menschen. Die offizielle Begründung für die Notwendigkeit eines Vermögensregisters ist um gegen Korruption und Geldwäsche vorzugehen.
Ziele eines EU Vermögensregisters:
- Bekämpfung von Korruption
- Bekämpfung von Geldwäsche
Ziel des Ausgleichs: Finanzielle Entschädigung
Der Lastenausgleich soll vor allem eines bringen: eine finanzielle Entschädigung für Vermögensschäden der Krise. Einen ähnlichen Ausgleich hat es in Deutschland bereits nach dem zweiten Weltkrieg gegeben. Damals war das Ziel, die zerstörten Städte wieder aufzubauen. Heute ist das Ziel, die Kassen von Bund und Ländern, die durch Lohnersatzleistungen, Unterstützungsfonds und Entschädigungen stark belastet wurden, aufzufüllen.
Wer ist vom Lastenausgleich betroffen?
Die Idee des Lastenausgleichs beruht auf dem Grundgesetz. So heißt es in Artikel 14 GG „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Aus diesem Grund sollen vor allem Immobilienbesitzer und Wohlhabende den Lastenausgleich zahlen.
So manch einer wird dabei auf die Idee kommen sein Vermögen umzulagern. Erfolgslos. In den meisten Ländern in der EU gilt dasWelteinkommensprinzip. Wenn Sie in der EU wohnen, dann wird das gesamte Vermögen versteuert (egal wo es auf der Welt verteilt ist).
Firmen: Wertermittlung von Unternehmen
Für Unternehmen gilt übrigens genau das gleiche, weil die Unternehmen ja auch einen gewissen Wert haben, den man dann mit der Vermögensabgabe belegen kann.
Für die Ermittlung des Unternehmenswertes, wird dann der Marktwert des Unternehmens genommen. Das heißt, der letzte Jahresgewinn wird multipliziert mit 13,75 und der Wert der daraus raus kommt kann dann besteuert werden.
Faustformel: Marktwert Unternehmen x 13,75
Beispielrechnung zur Unternehmenswertermittlung:
Ein Unternehmen mit einem Jahresgewinn in Höhe von 1.000.000€ hat dann einen Wert von 13.750.000€.
Bei einer Vermögensabgabe von 50% ergibt das eine Vermögensabgabe in Höhe von 6.800.000€.
Zeitpunkt: Lastenausgleich im Jahr 2025
Warum soll der Lastenausgleich erst ab dem Jahr 2025 passieren? Wie bereits erwähnt muss man, wenn man eine Vermögensabgabe durchführen möchte, zunächst erst Mal wissen, wie viel Vermögen überhaupt vorhanden ist. Bei Immobilien ist das sehr schwierig festzustellen.
Vorbereitung: Vermögenswert einer Immobilie bemessen
Die wohl größte Herausforderung dabei: Wie bemisst man den Vermögenswert einer Immobilie? Es gibt verschiedene Ansätze, zum Beispiel über den damaligen Kaufpreis, den aktuellen Quadratmeterpreis oder den aktuellen Wert der Immobilie. Das Problem dabei ist, dass zwischen den verschiedenen Ansätzen oft Differenzen in Höhe mehrerer Millionen Euro liegen, was sich deutlich auf die Höhe der Vermögensabgabe auswirkt.
Probleme bei der Bemessung:
- Unterschiedliche Berechnungsansätze
- Differenzen in Millionen Höhe
Sie sehen, die Wertermittlung stellt ein größeres Problem dar. Die Regierung hat aber bereits eine Lösung parat: In Deutschland soll jetzt die Grundsteuer reformiert werden und dafür müssen alle Immobilieneigentümer neue Daten an das Finanzamt liefern.
Grundsteuerreform: Immobilienwert berechnen
Die Grundsteuerreform hat ein genaues Ziel. Mit den neuen Daten kann das Finanzamt den exakten Wert der Immobilie berechnen und darauf dann die neue Grundsteuer erheben. Spätestens zum Januar 2025 soll alles fix werden, das heißt, spätestens ab diesem Zeitpunkt steht der Immobilienwert komplett fest.
Wenn die Regierung dann den Immobilienwert einmal vorliegen hat, kann dieser direkt ins Vermögensregister eintragen werden und darauf die Vermögensabgabe einführen. Außerdem hat man bis 2025 noch genügend Zeit um herauszufinden, welche Bürger auch wie viel Gold gekauft haben und wer in welche Kryptowährungen investiert. Denn das geplante Vermögensregister soll nicht nur Immobilien, sondern auch andere Vermögensbestandteile erfassen.
Höhe der Vermögensabgabe: 30% bzw. 50%
Genau das gleiche plant die EU mit der kommenden Vermögensabgabe. Es sollen diejenigen zahlen, die in der letzten Krise nichts verloren haben oder vielleicht sogar etwas dazugewonnen haben. Zugute kommen soll sie denjenigen, die durch die Krise hauptsächlich etwas verloren haben.
Einige Politiker sprechen darüber 30 Prozent Vermögensabgabe einzuführen. Wenn allerdings die aktuellen Probleme weiter gehen und die Schulden weiter steigen, dann sind auch 50 Prozent nicht mehr auszuschließen.
Folgen: Insolvenz und Immobilienverkauf?
Diese 50% beziehungsweise 30% Vermögensabgabe hören sich natürlich extrem hoch an, vor allem, wenn man die Summe auf einen Schlag bezahlen müsste. Für viele Unternehmer und Immobilienbesitzer ist das gar nicht machbar. Viele Unternehmer müssten Insolvenz anmelden und Immobilieninvestoren müssten ihre Immobilien verkaufen.
Damit sogenannte Notverkäufe nicht passieren, wird die kommende Vermögensabgabe höchstwahrscheinlich, wie bei ihrem Vorbild aus dem Jahr 1925, auf 30 Jahre gestundet, sodass man sie jährlich mit 1,6% abzahlt.
Stundung auf 30 Jahre, jährliche Abzahlung 1,6%.
Zahlung stunden: Wohnsitz in Deutschland notwendig
Eine Stundung wird in der Regel direkt mit dem Wohnsitz verknüpft. Das heißt, wenn Sie auf die Idee kommen einfach aus Deutschland auszuwandern, wird die Stundung aufgehoben und Sie müssen den gesamten Betrag sofort bezahlen.
Verschuldete Vermögenswerte: Was wird angerechnet?
Auch bei verschuldeten Vermögenswerten ist es wahrscheinlich, dass der Lastenausgleich ähnlich abläuft wie 1925. Schulen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit bestimmten Gegenständen stehen, sind in erster Linie bei den Vermögensteil abzuziehen, zu dem die Gegenstände gehören.
Das würde heißen, dass Immobilieninvestoren mit 100% Finanzierung von der Vermögensabgabe verschont werden, weil sie einfach ihre kompletten Schulden gegen die Vermögenswerte gegen rechnen können. Die Verlierer sind dann diejenigen, die das Eigenheim bereits komplett abgezahlt haben.
Verlierer der Vermögensabgabe:
- Menschen mit abgezahltem Eigenheim
- Unverschuldete Immobilien
Rendite von Kapitalanlagen sinkt
Unklar ist, wie das Ganze bei einer Vermögensabgabe von 50% auf 30 Jahre umgesetzt wird. Unabhängig von der Abzugsfähigkeit der Schulden heißt das: Egal wo Sie investieren, Sie haben 1,6% Rendite weniger jedes Jahr.
Renditeverlust: 1,6% pro Jahr.
Und das, weil Sie einfach 1,6% zusätzliche Kosten jedes Jahr haben. Bei einer Vermögensabgabe geht die Welt nicht unter. Das Vermögen wird nicht weniger, man macht einfach in Zukunft weniger Rendite.
Beispielrechnung:
Das Nettovermögen in Deutschland (im Median) liegt bei rund 71.000€ pro Jahr.
Eine 50% Abgabe auf das Nettovermögen entspricht dann 35.500€.
Über 30 Jahre entspricht das 1.200€ pro Jahr.
Pro Monat bedeutet das dann 100€ monatlich.
Prognose: Vermögensabgabe und Inflation
Ein weiterer wichtiger Punkt, der das ganze ein bisschen abmildert, ist natürlich, dass diese Vermögensabgabe „weg“ inflationiert wird. Die Vermögensabgabe wird nämlich einmal festgesetzt und ist dann ein fester Wert für die nächsten 30 Jahre.
Inflation lässt Vermögensabgabe schrumpfen.
In der Regel sollte es so sein, dass Ihr Einkommen oder Ihre Rendite jedes Jahr steigt. Durch diesen Zinseszinseffekt heißt das, dass Sie jedes Jahr mehr Einkommen zur Verfügung haben, um diese Vermögensabgabe zu bezahlen. Die Inflation würde in diesem Fall sogar für Sie arbeiten.
Berechnung: 2 Szenarien zur Vermögensabgabe
Genug Theorie – lernen Sie jetzt zwei Szenarien kennen anhand denen wir eine beispielhafte Vermögensabgabe berechnen.
Szenario 1: 50% Abgabe (Vermögenswert)
Zur Berechnung des aktuellen, privaten Vermögenswert, wird der aktuelle Verkehrswert der Immobilien verwendet. Verbindlichkeiten, die auf den Immobilien lasten, werden abgezogen.
- Nettovermögen privat: 2.100.000€
- Nettovermögen Unternehmen: 2.600.000€
(Jahresumsatz: 189.000€ multipliziert mit 13,75)
Bei einer 50% Abgabe entspricht das:
- Vermögensabgabe gesamt: 2.300.000€
- Vermögensabgabe jährlich: 78.000€
- monatlich auf 30 Jahre: 6.500€
Szenario 2: 50% (Kaufpreis)
Berechnung des Privatvermögens anhand des Kaufpreises der Immobilie (anstatt der aktuellen Verkehrswerte). Verbindlichkeiten, die auf den Immobilien lasten, werden abgezogen.
- Nettovermögen privat: 78.000€
Bei einer 50% Abgabe entspricht das:
- Vermögensabgabe gesamt: ca. 43.500€
- Vermögensabgabe jährlich: ca. 1.500€
- monatlich auf 30 Jahre: ca. 120€
Fazit: Abgabe schwer kalkulierbar
Die Spanne zwischen den verschiedenen Berechnungsmöglichkeiten für die Vermögensabgabe ist derzeit zu groß und die Abgabe deshalb schwer kalkulierbar. In den vier Szenarien liegt die Spanne zwischen 121€ bis 6.600€ pro Monat, man kann also aktuell nicht wirklich damit planen. Diese Unsicherheit ist das, was die Bürger beunruhigt.
Fakt ist: Alles steht und fällt mit der aktuellen Grundsteuerreform, die dann ab 2025 umgesetzt wird.
Mehr zum Thema im Immobilien Blog:
- EU Vermögensregister (Definition): Zentrale Erfassung von Vermögenswerten EU Vermögensregister…
- Fälligkeit und Verzug: Zahlungszeitpunkt, Verzugszinsen und Folgen Fälligkeit -…
- Grundsteuerreform -…
- Inflation erklärt: Wie entsteht Inflation? Beispiel, Tabelle und Folgen Inflation einfach…