Die Gerüchteküche brodelt. Bei einschlägigen Online-Foren laufen die Diskussionen heiss. Plant die deutsche Bundesregierung eine Enteignung von Vermögen, insbesondere deutscher Immobilien, per Lastenausgleich und Lastenausgleichsgesetz, z.B. um Deutsche mit Covid-Impfschäden zu helfen? Oder die Energiewende zu finanzieren? Oder wirtschaftliche Konsequenzen der Russlandkrise abzufedern?
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Perspektive Ausland Podcast
Vor kurzem sprachen wir auf unserem beliebten Podcast “Perspektive Ausland” über den drohenden Lastenausgleich. Jetzt reinhören!
👉🏼 50%
Eigentumsquote in Deutschland
👉🏼 3,5 Billionen Euro
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (= Wert der gesamten deutschen Wirtschaft), 2021
👉🏼 14,7 Billionen Euro
9,6 Billionen Euro Wohnbauten & Nichtwohnbauten; 5,1 Billionen Euro Grundstückswerte
Gesamtwert des deutschen Immobilienvermögens, 2020
💡 Der Gesamtwert deutscher Immobilien ist also mehr als viermal so hoch wie das deutsche BIP
Das ideale “Opfer”, wenn der Staat klamm ist, weil es mit der Wirtschaft so richtig bergab geht ⁉️
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Entwicklung der deutschen Immobilienpreise seit 2000
In den Jahren von 2000 bis 2011 stiegen die durchschnittlichen Immobilienpreise in Deutschland um 0,25% pro Jahr. Im Zeitraum von 2011 bis 2021 stiegen sie hingegen um 5,8% pro Jahr.
Gerade in attraktiven Lagen hat sich der Wert vieler Immobilien in den letzten Jahren mehr als verdoppelt.
Damit ist plötzlich so mancher Besitzer eines Einfamilienhauses “Millionär” und somit leichtes Ziel populistischer Angriffe auf “die Reichen” seitens der Politik.
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Dieser Wertzuwachs weckt die Begehrlichkeiten so mancher deutschen Politiker.
Diese sehen die steuerliche Belastung von Immobilien als “tiefhängende Früchte”, denn Häuser und Grundstücke kann man bekanntlich nicht ins Ausland “verschieben”.
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Die Zwangshypothek nach dem 2. Weltkrieg
Das Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 wurde mit dem Ziel eingeführt, eine Entschädigung an die Deutschen zu bezahlen, die durch den zweiten Weltkrieg Vermögensschäden und andere große Nachteile erlitten hatten.
Die Vertriebenen bildeten dabei die größte Gruppe der durch den Krieg Geschädigten und diejenigen mit den größten materiellen Verlusten. Aber auch Spätheimkehrer und durch direkte Kriegseinwirkungen (Zerstörungen z. B. durch Bomben) Geschädigte konnten vom Lastenausgleich profitieren. Sogar jene Deutschen, die durch die Währungsreform geschädigt wurden, konnten Leistungen beziehen.
Betroffen von der Lastenausgleichsabgabe waren die Deutschen, denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien). Es galt ein Freibetrag von 5.000 Mark.
Die Höhe dieser Abgabe bemaß sich am Vermögen mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark. Die Abgabe belief sich auf 50 % des berechneten Vermögenswertes. Die Steuer konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden.
Durch Verteilung auf 30 Jahre betrug die Belastung der betroffenen Bürger durch den Lastenausgleich nur 1,67 % pro Jahr. Sie konnte somit aus dem Ertragswert des betroffenen Vermögens geleistet werden, ohne Teile des Vermögens veräußern zu müssen.
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Enteignung, um COVID-Impfgeschädigten zu helfen?
Seit einigen Jahren kursieren nun online Gerüchte, dass der Bund ab dem 1. Januar 2024 vermögende Deutsche enteignen wolle, um mit diesem Geld Menschen zu entschädigen, die einen COVID-Impfschaden erlitten haben.
Auslöser ist eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes von 2019, die 2024 in Kraft treten wird.
Die Änderung geschieht im Rahmen der Einführung eines neuen “Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ (das 14. Sozialgesetzbuch).
Da die Zahl der Kriegsopfer in Deutschland immer weiter abnimmt, können nach der Gesetzesänderung z.B. Opfer von Gewalttaten und Terroranschläge, aber auch Menschen, die einen Impfschaden erlitten haben vom Lastenausgleich profitieren.
Betreffend der Covid 19 Impfung gilt wie bei allen Impfstoffen, die von staatlichen Stellen „öffentlich empfohlen“ werden, dass grundsätzlich die Bundesrepublik Deutschland bei Impfschäden haftet. Die Geschädigten können aktuell einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen.
In Zukunft, also ab Januar 2024, sollen diese Ansprüche dann über das 14. Sozialgesetzbuch geregelt sein.
Dass für diese Entschädigungszahlungen das Vermögen von Privatpersonen herangezogen wird, ist dort jedoch nirgends zu lesen und geht auch aus der Gesetzesänderung vom Dezember 2019 nicht hervor.
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Das heisst also Entwarnung?
Bisher (Stand Januar 2022) wurden 162 Millionen Covid 19 Impfungen in Deutschland verabreicht.
Insgesamt wurden rund 1.200 Anträge auf staatliche Entschädigung wegen vermeintlicher Impfschäden gestellt. 18 davon wurden bestätigt und bewilligt.
‼️ Es ist völlig abwegig, dass vor dem Hintergrund dieser Zahlen mit einer Vermögensabgabe per Lastenausgleich wie nach dem 2. Weltkrieg zu rechnen ist, um von Covid 19 Impfschäden betroffene Deutsche zu entschädigen‼️
In der Tat ist das Risiko von Impfschäden so gering, dass es mit Sicherheit das kleinste Problem ist, mit dem die deutsche Bundesregierung aktuell zu kämpfen hat.
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Es sind andere globale Krisenherde, die für Vermögen bedrohlich sein können
Während die Entschädigung von Deutschen, die von Covid 19 Impfschäden betroffen sind, ein volkswirtschaftliches Bagatellproblem ist, sehen wir uns momentan mit Krisen weltweiten Ausmaßes konfrontiert, wie es sie seit dem 2. Weltkrieg nicht gegeben hat.
Die daraus entstehende finanzielle Belastung für die öffentliche Hand kann so gewaltig sein, dass eine Vermögensabgabe à la Lastenausgleich wie in 1948 als absolut realistisches Szenario zu betrachten ist.
Diese Krisen sind:
👉🏼 Covid 19 Pandemie: Die Pandemie ist noch nicht ausgestanden und es drohen gemäß Politikern weitere Zwangsmaßnahmen und möglicherweise Lockdowns, die der ohnehin fragilen Wirtschaft weiter schaden können.
👉🏼 Ukraine Krieg & Russlandkrise: Wenn “Russland das Gas abdreht” wird es kritisch. Aber auch ohne die Extremmaßnahme haben die Russland-Sanktionen drastische Folgen z.B. ein Mangel an Kunstdünger. Von Lebensmittelknappheit zu neuen Flüchtlingsströhmen ist alles möglich.
👉🏼 Weltweite Rezession: Um der Preissteigerung entgegenzuwirken, sind Zentralbanken weltweit dabei, die Zinsen zu erhöhen. Viele Teile der Wirtschaft hängen am billigen Geld wie ein Junkie an der Spritze. Gibt es kein Geld mehr folgen Jobbabau, Arbeitslosigkeit, Schließungen, Insolvenzen.
👉🏼 Inflation: Trotz Zinseröhungen steigen die Preise massiv. Wer kann das in Zukunft noch bezahlen? Muss der Staat eingreifen?
👉🏼 Drohende Eurokrise: Aus allen diesen Faktoren ergibt sich auch eine potenzielle Eurokrise, denn gerade die wirtschaftlich schwächeren Euroländer im Süden des Kontinents sind anfällig für Verwerfungen. Drohen neue Bailouts?
‼️ Angesichts dieser drohenden Krisen wird der Finanzbedarf der öffentlichen Hand enorm sein. Dies auch deswegen, da trotz aller internationalen Krisen auch der umfangreiche deutsche Sozialstaat weiter finanziert werden muss. Die unausweichliche Folge: Die Staatsverschuldung wird extrem steigen ‼️
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Die Staatsverschuldung wird also weiter steigen müssen
Die hohe Staatsverschuldung ist in den letzten zwei Jahren wegen der Corona-Pandemie nochmals massiv angestiegen.
Und ein Ende der Krisen ist nicht in Sicht: Corona ist noch nicht ausgestanden, die Russlandkrise schwelt und am Horizont zeichnet sich eine Rezession ab - mit unabsehbaren Folgen für die schwächeren Eurostaaten.
Wird Deutschland in Zukunft weitere Bail Outs finanzieren müssen?
Wer mag hier den anders lautenden Beteuerungen des Finanzministers Glauben schenken?
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Populistische Lösungen sind auch wieder in Mode
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Fazit: Warum scheint eine Belastung von Immobilienvermögen wahrscheinlich?
Es ist eine Kombination aus…
👉🏼 unvorstellbar hohen Immobilienwerten in Deutschland, die in den letzten Jahren noch dramatisch an Wert gestiegen sind,
👉🏼 der einfachen Zugriffsmöglichkeit auf diese Werte durch den Staat,
👉🏼 der hoher Staatsverschuldung,
👉🏼 dem Zwang, den Sozialstaat weiter finanzieren zu müssen,
👉🏼 politischem Populismus und
👉🏼 zu befürchtender wirtschaftlicher Einbrüche nie gekannten Ausmasses,
die eine weitere Belastung der Immobilienvermögen so wahrscheinlich machen.
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Zensus 2022 mit Gebäude- und Wohnungszählung: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
👉🏼 Alle etwa 23 Millionen Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum müssen Informationen zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden liefern. Denn: In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen flächendeckend erfasst.
👉🏼 Neu ist bei diesem Zensus, dass erstmals auch die Nettokaltmiete, die Dauer und der Grund für einen Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt werden.
👉🏼 Eine Ablehnung der Teilnahme ist nicht möglich. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, kann laut Bundesamt auch ein Zwangsgeld fällig werden.
Können die Zensus-Daten die Grundlage für einen Lastenausgleich sein?
Das Bundesamt für Statistik betont, dass Vorgaben zum Datenschutz aus dem Bundesstatistikgesetz und der Datenschutzgrundverordnung beachtet würden. Die Daten würden nicht an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben und nur anonymisiert ausgewertet.
Andererseits werden die die erhobenen Daten detailliert mit anderen behördliche Datenquellen abgeglichen.
Beispiel: Vermieter müssen die Namen ihrer Mieter bei der Befragung nennen. Nun könnte man ja naiv meinen, dass man hier als Vermieter einfach Fantasienamen angeben kann (“Mickey Mouse und Donald Duck”). Ist ja egal, wenn alles anonymisiert wird, oder?
Doch hier haben wir die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
"Wir empfehlen, bei der Abfrage bei der Wahrheit zu bleiben und keine Fantasienamen anzugeben", rät der Deutsche Mieterbund in Berlin. Weil die Daten mit den Meldeämtern abgeglichen werden, werde Schwindeln zum Bumerang.
Warum diese kaum verhaltenen Drohungen? Bumerang? Wie bitte? Wer sind Sie eigentlich?
‼️ Datenschutz hin oder her: Aufgrund der Präzision der Erhebung und der großen Menge des Datenmaterials kann auf jeden Fall ausgegangen werden, dass dieses selbst in anonymisierter Form für einen potenziellen Lastenausgleich oder andere steuerliche Maßnahmen verwendet werden kann ‼️
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Und dann ist da auch noch die neue Grundsteuer
Ab 2025 soll in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer gelten. Dafür müssen Eigentümer zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden.
Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin eines bebauten und unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft war, ist aufgefordert eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Die Erklärung muss zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober erfolgen und soll über die Steuer-Onlineplattform Elster hochgeladen werden.
Hier nun unsere Liste mit 7 Fakten, die einen Lastenausgleich realistisch erscheinen lassen:
1. Wir wissen nicht, wie schlimm es noch wird.
Was ist, wenn Benzin- und Gaspreise um 300% in Europa steigen, wie von manchen Analysten prognostiziert, wenn Russland den Hahn abdrehen sollte?
Dann müsste der Staat zwangsläufig subventionierend eingreifen, um einen Aufstand zu verhindern. Dies wiederum würde die Staatsverschuldung weiter dramatisch ansteigen lassen. Vielleicht wäre damit die Grundlage für eine Vermögensabgabe per Lastenausgleichsgesetz geschaffen?
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2. Lehnt die Regierung einen Lastenausgleich nur heute ab?
Die SPD-nahe Hans Böckler Stiftung kam schon 2012 zu dem Schluss, dass ein Lastenausgleich im Einklang mit der deutschen Verfassung steht.
Die Bundesregierung wird sich diese Option offen halten wollen und nicht jetzt ihr ganzes Pulver verschießen, wenn zur Finanzierung der COVID-Pandemie Massnahmen und anderer Krisen Deutschland einfach Schulden machen kann und diese ggf. mit “normalen” Steuererhöhungen finanziert.
Aber das Lastenausgleichsgesetz ist immer ein Pfeil, den man im Köcher haben kann.
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3. “Softe Enteignung” ist genauso bedrohlich.
Man muss als Regierung nicht immer gleich mit dem Hammer eines Lastenausgleichsgesetzes draufschlagen. Auch eine “softe Enteignung” kann so schlimm sein wie die Extremmaßnahme Lastenausgleich.
Was wäre z.B. wenn bei Immobilien die Spekulationsfrist rückwirkend zum 01.01.2022 auf 15 Jahre verlängert wird? Oder nur noch 50% des Veräußerungserlöses außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei sind?
Hand aufs Herz: Anders als in Deutschland sind in fast allen anderen Ländern Veräußerungserlöse aus Immobilienverkäufen voll steuerpflichtig (mit Ausnahme vielleicht der selbst bewohnten Wohnung). Deutschland könnte sich ja einfach dem internationalen Standard anpassen, und das rückwirkend.
Auch ist in den meisten anderen Ländern der Erwerb von Immobilien steuerlich nicht abschreibbar. Und in vielen Ländern lassen sich außerdem Finanzierungskosten bei privat gehaltenen Vermietungsobjekten steuerlich nicht absetzen.
Was wäre, wenn Deutschland hier einfach dem Beispiel anderer Länder folgen würde, und das rückwirkend? Dann kommt auf einen Schlag und auf Dauer vermutlich auch jede Menge Geld in die Staatskasse, ohne dabei einen politisch riskanten “Lastenausgleich” zu provozieren.
Noch besser: Man führt das ganze als EU-Gesetzgebung ein. Dann können sich Politiker aller Couleur hinter der EU verstecken und mit den Achseln zucken.
Übrigens: Das alles sind “Ideen”, die mehr oder weniger offen von Parlamentariern diskutiert werden.
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4. Vernichtung von Vermögen schon heute Realität.
Die momentan grassierende Inflation vernichtet Vermögen. Da muss man gar keine Strafsteuern einführen. Die Bürger sind ohnehin bestraft. Wird diese Bedrohung seitens der Regierung wirklich ernst genommen?
Erinnern wir uns daran: Hitler kam vor allem wegen der durch Inflation verursachten Geldentwertung und damit einhergehender Vermögensvernichtung an die Macht. Sicher: Wir haben heute keine Hyperinflation. Aber auch schon eine Inflationsrate von “nur” 10% kommt einer Vermögensentwertung gleich.
Eine Bundesregierung, die das zulässt (vielleicht mit Rücksicht auf andere Eurostaaten), riskiert eine Staatskrise. Eine steigende Inflationsrate und der damit verbundene Anstieg der Lebenshaltungskosten ist ein Problem, das man als Staatsregierung extrem ernst nehmen muss.
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5. Der Euro ist instabil.
Der Euro was schon immer ein risikobehaftetes Projekt, da die grundlegenden volkswirtschaftlichen Strukturen in den Euroländern so unterschiedlich waren, dass eine langfristige Harmonisierung praktisch nur mit einem über Zwangsmaßnahmen finanzierten Schuldenausgleich funktionieren kann.
Deutschland hat lange vom Euro profitiert, da gerade die südeuropäischen Länder nicht mit der viel höheren Produktivität der deutschen Wirtschaft mithalten konnten, aber keine eigene Währung mehr hatten, um durch deren Abwertung konkurrenzfähig zu bleiben.
Sobald die Blase platzt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es weitere Bailouts geben wird. Wer wird dann Zahlmeister sein? Drei Mal dürfen Sie raten…
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6. Wo Rauch ist, ist auch Feuer.
Wenn der Lastenausgleich kein Thema ist, warum wird er dann überall heiß diskutiert, selbst in den Mainstream Medien? Schauen Sie sich nur mal die Zitate von bekannten Politpersönlichkeiten auf dieser Seite an. Da wird ganz klar und ohne Hemmungen (und nicht mit vorgehaltener Hand) der Lastenausgleich gefordert.
Es ist kein Geheimnis, dass politische Spin Doctors Themen an die Medien durchgeben, die dann so lange in der Öffentlichkeit medial breitgetreten werden, bis sich die Masse daran schon gewöhnt hat.
Und wenn dann ein entsprechendes Gesetz tatsächlich Realität wird, ist es keine große Überraschung mehr und es gibt keinen Schockeffekt.
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7. Den globalen Kontext verstehen.
Kaum jemand verkörpert den Traum von der technokratisch-zentral gesteuerten neuen Weltordnung wie der Gründer des Weltwirtschaftsforums in Davos (WEF) Klaus Schwab.
Für Schwab ist die Corona-Pandemie der Trigger für eine Neuordnung der Welt. The Great Reset. Und das gibt er ziemlich offen zu.
Ein unheilige Allianz aus Regierungen, Medienkonzernen und Tech-Giganten soll im Rahmen dieser “Neuordnung” eine Stakeholder-Value-Economy schaffen, die sich diametral von Shareholder-Value-Economy unterscheiden soll, so Schwab vollmundig.
Im letzten Jahr liess Herr Schwab dazu ein paar Werbefilmchen produzieren. Der wohl bekannteste warb mit dem Slogan “You will own nothing and you will be happy” für die Vision des Herrn Schwab und seiner Freunde in Politik in Wirtschaft. Alles ein Missverständnis, wiegelte man beim WEF ab.
Begriffe, die von Schwab gerne gestreut werden wie eben der besagte Begriff “The Great Reset” (auch der Titel seines Buches) helfen dabei wenig, den Skeptiker davon zu überzeugen, dass hier nicht etwas im Busch ist, was für den Normalbürger wahrscheinlich gravierende Folgen haben wird.
Denkverbote und Verluste bürgerlicher Freiheiten sind nur einige Symptome dieser besorgniserregenden Entwicklung. Sind wir auf dem Weg in ein neues Feudalsystem? Erwartet uns die totale Fremdbestimmung?
Der Lastenausgleich würde hier eben voll ins Bild passen.
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Conclusio
Ich glaube nicht, dass die deutsche Bundesregierung gerade von langer Hand einen Lastenausgleich zum Schaden von Immobilienbesitzern und anderen Vermögenden plant, um Deutsche, die einen Covid 19 Impfschaden erlitten haben zu entschädigen.
Dennoch halte ich es ganz und gar nicht für unbegründet, sich ernsthaft mit dem Thema Lastenausgleich, Vermögensabgabe, Vermögensvernichtung, Strafsteuern und der Gefahr einer Enteignung zu befassen und aktive Massnahmen einzuleiten, um sich davor zu schützen. Ja, Vermögensschutz sollte auf jeden Falle eine Ihrer Prioritäten sein.
Denn: Wir leben in einer Zeit der globalen Krisen. Es gilt, die Kosten der Corona-Krise, der Energiekrise in Folge des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine (“unabhängig von russischem Gas werden”), und ggf. die Folgen eines neuen Euro Bailouts in naher Zukunft zu finanzieren. Dass hier zu drastischen Mitteln wie einer Vermögensabgabe à la Lastenausgleich gegriffen wird, ist m. E. absolut vorstellbar, wenn die Krise groß genug wird.
In besonderer Weise dürfen wir hier nicht ignorieren, dass die globalen Eliten aus Medien, Technologiefirmen und Politik versuchen, diese globalen Krisen zu Ihrem zu Vorteil nutzen. “A crisis is a terrible thing to waste”. Glaubt man den (Horror-)Visionen des WEF-Gründers Klaus Schwab und Konsorten, dann verheißen diese nichts Gutes. Die persönliche Freiheit und Privatvermögen sind eindeutig in Gefahr. Ja, man spricht sogar offen vom “Great Reset” und einer neuen Weltordnung.
Jetzt haben Sie noch Zeit, Ihre Schäfchen ins Trockene zu bringen. Wie lange noch?
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